Der Vorstand – die Leitung der Akademie

Der Vorstand besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden und einem/r stellvertretenden Vorsitzenden, die auf die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt werden.

Vorsitzender: Florian Schwerla MSc.(USA), D.O.
Stellvertretende Vorsitzende: Michael Welzel D.O.

Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für die Angelegenheiten und die Geschäftsführung der Akademie zuständig. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:

  • Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
  • Aufstellung eines Haushaltsplans für das Geschäftsjahr und Erstellung eines Jahresberichts
  • Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Genehmigung der Aufnahme von Mitgliedern
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Überprüfung von neuen Schulen, die in der Akademie mitarbeiten wollen.

Mitglieder des Vorstandes

Wählbar sind nur ordentliche AFO-Mitglieder. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Die Mitgliederversammlung wird jährlich von dem/der Vorsitzenden mit festgesetzter beigefügter Tagesordnung einberufen.

Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

  • Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
  • Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
  • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Änderung der Satzung
  • Auflösung der Akademie und Beschluss über die Verwendung des Vermögens der Akademie