Der Vorstand besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden und einem/r stellvertretenden Vorsitzenden, die auf die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt werden.
Vorsitzender: Florian Schwerla MSc.(USA), D.O.
Stellvertretende Vorsitzende: Michael Welzel D.O.
Zuständigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Angelegenheiten und die Geschäftsführung der Akademie zuständig. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
- Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
- Aufstellung eines Haushaltsplans für das Geschäftsjahr und Erstellung eines Jahresberichts
- Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Genehmigung der Aufnahme von Mitgliedern
- Ausschluss von Mitgliedern
- Überprüfung von neuen Schulen, die in der Akademie mitarbeiten wollen.
Mitglieder des Vorstandes
Wählbar sind nur ordentliche AFO-Mitglieder. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Die Mitgliederversammlung wird jährlich von dem/der Vorsitzenden mit festgesetzter beigefügter Tagesordnung einberufen.
Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
- Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
- Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
- Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Änderung der Satzung
- Auflösung der Akademie und Beschluss über die Verwendung des Vermögens der Akademie