Wer kann Mitglied werden?

  • Ordentliche Mitglieder: Natürliche Personen, die die Ziele der AFO mitgestalten. Diese Personen haben  die Abschlussprüfung der Osteopathie-Ausbildung erfolgreich bestanden und sind im Besitz der Marke D.O.® des VOD, der Marke AFODO® der AFO, oder einer entsprechenden Qualifizierung, dass eine wissenschaftlichen Arbeit mit Bezug zur osteopathischen Forschung erstellt wurde (z.B. MSc). Ordentliche Mitglieder haben ein aktives und ein passives Wahlrecht.
  • Unterstützende Mitglieder,
    a.) Natürliche Personen, die eine Osteopathie-Ausbildung nach den Richtlinien der AFO oder BAO abgeschlossen haben. Sie haben ein aktives und passives Wahlrecht.
    b.) Natürliche Personen, die sich in einer Osteopathie-Ausbildung nach den Richtlinien der AFO oder BAO befinden. Sie haben kein Wahlrecht.
  • Beratende Mitglieder: Vom Vorstand der Akademie berufene Wissenschaftler, die die Forschung im Bereich der Osteopathie bereichern wollen. Sie haben kein Wahlrecht.
  • Fördernde Mitglieder: Osteopathieschulen, die die Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien der AFO anerkennen, sowie Personen oder Personenvereinigungen, welche die Ziele der AFO finanziell unterstützen. Sie haben kein Wahlrecht.
  • Ehrenmitglieder: Sie haben kein Wahlrecht.

Hinweis
Die AFO verfolgt keine berufspolitischen Ziele und übernimmt keine Rechtsberatung.

Aufnahmeantrag
Das Formular für ordentliche Mitglieder finden Sie hier.
Das Formular für unterstützende Mitglieder finden Sie hier.

Für die ordentliche Mitgliedschaft benötigt der Vorstand eine Kopie der D.O.-Urkunde (oder den Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung), für die unterstützende Mitgliedschaft eine Kopie der Urkunde über die AFO- oder BAO-Abschlussprüfung. Aufnahmeanträge zur fördernden Mitgliedschaft bitte bei der AFO anfordern. Der Vorstand entscheidet über den schriftlichen Aufnahmeantrag.

Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten:
Akademie für Osteopathie e. V.
Römerschanzweg 5
82131 Gauting
Email: info@osteopathie-akademie.de