Der Ausbildungs-Standard der AFO

Ausbildungen zum Osteopathen/zur Osteopathin werden von verschiedenen  Schulen in Deutschland angeboten. In Deutschland werden berufsbegleitende Weiterbildungen sowie Vollzeit-Ausbildungen angeboten.

Für die Ausbildung zum Osteopathen, zur Osteopathin wurde von der AFO folgender Mindeststandard festgelegt:

  • Die berufsbegleitende Teilzeit-Weiterbildung umfasst mindestens 1350 Stunden à 45 min, aufbauend auf den Berufsgruppen Arzt/Ärztin, Heilparktiker/-in und Physiotherapeut/-in. Die Vollzeitausbildung umfasst mindestens 4800 Unterrichtseinheiten à 45 min. Angebotene akademische Ausbildungen müssen min. 240 ECTS (davon 60 ECTS in der Stufe des zweiten Zyklus) und 4800 Präsenzstunden aufweisen. Zugangsvoraussetzungen ist die Hochschulberechtigung
  • die osteopathischen Fächer werden von einem „Osteopathen D.O.® oder von Lehrern mit akademischem Grad (Dr. med. oder MSc) unterrichtet.
  • die Schule prüft nach der Prüfungsordnung der AFO.

Folgende Fächer werden unterrichtet:

Osteopathie in Theorie und Praxis:

  • Anamnese und Befundung
  • kraniale Tests und Techniken
  • parietale Tests und Techniken – Wirbelsäule, Becken, Extremitäten
  • viszerale Tests und Techniken
  • Notfallmaßnahmen

Wissenschaftliches Arbeiten

Medizinische Fächer:

  • Anatomie, Embryologie
  • Histologie
  • Physiologie, Biochemie
  • Differenzialdiagnose
  • Innere Medizin, Neurologie
  • Orthopädie
  • Psychiatrie, Psychosomatik
  • Radiologie
  • Gynäkologie
  • Pädiatrie
  • Zahnheilkunde
  • Notfallmedizin