Studie zur osteopathischen Behandlung der Dranginkontinenz und der Kombination aus Stress- und Dranginkontinenz bei Frauen |
Ernst H., Osenstätter H. Studienziel: Prüfung der Hypothese, ob die osteopathische Behandlung eine Wirksamkeit bei dem Krankheitsbild der Dranginkontinenz und der Kombination aus Drang- und Stressinkontinenz entwickelt. Die Wirksamkeit wird hinsichtlich der Beeinflussung der eingeschränkten Lebensqualität und der Ausprägung der Symptome des Krankheitsbildes beurteilt. Studiendesign: Interventionsstudie mit behandlungsfreier 4-wöchiger Beobachtungsphase ("Waiting list design"). Patienten: Die Patientenauswahl erfolgte nach Diagnostik seitens eines mit dem Krankheitsbild vertrauten Arztes. In die Studie aufgenommen wurden 25 Patienten, ausschließlich Frauen zwischen dem 18. und 70. Lebensjahr. Behandlungen: Erstuntersuchung, nach 4 Wochen Wartezeit 3 osteopathische Behandlungen im Abstand von 8 – 14 Tagen mit anschließender Schlussuntersuchung. Hauptzielparameter: Primärer Zielparameter war die Verbesserung der Lebensqualität. Sie wurde zu den Zeitpunkten P1 (Beginn Wartezeit), P2 (Anfang Intervention) und P3 (4 Wochen nach Ende Intervention) mit dem Inkontinenzfragebogen I ermittelt (modifizierter Fragebogen nach Brown, Posner & Stewart). Die Reduzierung der Ausprägung der Symptome wurde als sekundärer Zielparameter entsprechend mit dem Inkontinenzfragebogen II erhoben (modifizierter Fragebogen ebenfalls nach Brown, Posner & Stewart). Resultate: Der Gesamtscore des Inkontinenzfragebogens I zur Lebensqualität erreichte eine Verbesserung von 29 % (p<0.001). Auch beim Inkontinenzfragebogen II konnte eine Reduzierung der Ausprägung aller erhobenen Symptome um 21 % (p<0.001) festgestellt werden. Als Nebeneffekt zeigte sich eine hohe Akzeptanz und Compliance der Patienten hinsichtlich der osteopathischen Behandlung. Fazit: Beim Krankheitsbild der Dranginkontinenz und der Kombination aus Drang- und Stressinkontinenz konnte eine deutliche, zum Teil hochsignifikante Wirksamkeit der osteopathischen Behandlung belegt werden. |