DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter dem Menüpunkt MITGLIEDER
Die Mitgliederversammlung wird jährlich von dem/der Vorsitzenden mit festgesetzter beigefügter Tagesordnung einberufen.
Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
- Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
- Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
- Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Änderung der Satzung
- Auflösung der Akademie und Beschluss über die Verwendung des Vermögens der Akademie


