WER KANN MITGLIED WERDEN?
- Ordentliche Mitglieder, nämlich natürliche Personen die die Ziele der AFO mitgestalten. Diese Personen haben die Abschlussprüfung der Osteopathie-Ausbildung erfolgreich bestanden und sind im Besitz der Marke AFODO® der AFO, der Marke D.O.® des VOD oder einer entsprechenden Qualifizierung für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit mit Bezug zur osteopathischen Forschung. Ordentliche Mitglieder haben ein aktives und ein passives Wahlrecht.
- Unterstützende Mitglieder,
a.) nämlich natürliche Personem, die eine Osteopathie-Ausbildung nach den Richtlinien der AFO abgeschlossen haben. Sie haben ein aktives und passives Wahlrecht.
b.) nämlich natürliche Personen, die sich in einer Osteopathie-Ausbildung nach den Richtlinien der AFO befinden. Sie haben kein Wahlrecht.
- Beratende Mitglieder, nämlich die vom Vorstand der Akademie berufenen Wissenschaftler, die die Forschung im Bereich der Osteopathie bereichern wollen. Sie haben kein Wahlrecht.
- Fördernde Mitglieder, nämlich alle juristischen Personen oder Personenvereinigungen (im Besonderen Osteopathie-Schulen), welche die Ziele der AFO finanziell unterstützen. Sie haben kein Wahlrecht.
- Ehrenmitglieder. Sie haben kein Wahlrecht.
HINWEIS
Die AFO verfolgt keine berufspolitischen Ziele und übernimmt keine Rechtsberatung.
AUFNAHMEANTRAG
Das Formular "Aufnahmeantrag" finden Sie hier.
Für die ordentliche Mitgliedschaft benötigt der Vorstand eine Kopie der D.O.-Urkunde (oder den Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung), für die unterstützende Mitgliedschaft eine Kopie der Urkunde über die AFO- oder BAO-Abschlussprüfung.
Der Vorstand entscheidet über den schriftlichen Aufnahmeantrag.
Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten:
Akademie für Osteopathie e.V.
Römerschanzweg 5
82131 Gauting
Email:
info@osteopathie-akademie.de


